Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Auftritte und künstlerische Darbietungen
von Lidia Buonfino und mitwirkenden Künstler:innen
1. Vertragsgegenstand
Die Vereinbarung zwischen Lidia Buonfino (nachfolgend "Künstlerin") und dem Auftraggebenden gilt als Werkvertrag gemäß § 631 BGB. Gegenstand ist die künstlerische Darbietung im Rahmen einer Veranstaltung, basierend auf einem zuvor unterbreiteten Angebot.
2. Selbstständigkeit und künstlerische Freiheit
Die Künstlerin und ggf. weitere beteiligte Künstler:innen handeln freiberuflich und sind für ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst verantwortlich. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer führen sie eigenverantwortlich ab.Die künstlerische Gestaltung erfolgt weisungsfrei. Stil und Ausrichtung der Darbietung sind dem Auftraggebenden bekannt. Ablauf und Disposition werden im Vorfeld einvernehmlich abgestimmt.
3. Vertraulichkeit
Über Gagenvereinbarungen sowie alle vertraglichen Inhalte ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden
Der Auftraggebende stellt auf eigene Kosten sämtliche organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine reibungslose Durchführung bereit.
Dazu zählen insbesondere:
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Verpflegung: Künstler:innen-Catering oder entsprechende Essensmarken gemäß Veranstaltungszeit.
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Parkplätze: Mindestens ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe, verfügbar ab 3 Stunden vor bis 2 Stunden nach dem Auftritt.
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Umkleideräumlichkeiten:Saubere, abschließbare und ausreichend große, gut beleuchtete und beheizbare Räume mit Stromanschluss, Spiegel, Tisch, Stühlen und Garderobenstange sowie Zugang zu einer nicht öffentlich genutzten Toilette sind bereitzustellen.
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Bei Einsätzen mit mehreren Stelzenakteuren ist eine stabile Aufstiegsmöglichkeit (z. B. Tisch) bereitzustellen.
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Der Weg von der Garderobe zur Toilette, zum Stelzenaufstiegsplatz und weiter zur Auftrittsfläche muss durchgehend frei von Publikumsverkehr, möglichst ebenerdig und sichtgeschützt verlaufen. Die Türhöhe auf dem Weg zur Auftrittsfläche muss mindestens 2 Meter betragen.
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Alternativ kann die Künstlerin nach vorheriger Absprache ihren CamperVan und/oder einen Faltpavillon an geeigneter Stelle in der Nähe der Auftrittsfläche aufstellen und als Umkleide nutzen.
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Übernachtung: Bei längeren Anfahrten oder mehrtägigen Veranstaltungen ist nach Absprache eine geeignete Unterkunft oder ein Stellplatz für einen CamperVan zur Verfügung zu stellen.
5. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Der Auftraggebende verpflichtet sich zum Abschluss einer ausreichenden Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die alle geplanten Programminhalte der Veranstaltung einschließt.
6. Haftung
Die Künstlerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftraggebende haftet für eine sichere Durchführung der Veranstaltung sowie für Schäden an Personen oder Ausrüstung, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen.
7. Wetterbedingte Ausfälle (Open-Air)
Bei Open-Air-Veranstaltungen kann die Künstlerin ihre Darbietung verweigern, wenn Witterungsverhältnisse oder äußere Umstände eine Gefährdung für Gesundheit oder Ausrüstung darstellen. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit eine alternative Lösung angestrebt. Der Honoraranspruch bleibt bestehen.
8. Ausfall durch die Künstlerin
Fällt die Darbietung durch ein Verschulden der Künstlerin aus, haftet sie höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars für nachweislich entstandene Mehrkosten eines gleichwertigen Ersatzprogramms. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt.
9. Ausfall durch den Auftraggebenden
Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebenden liegen, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe als Ausfallhonorar zu leisten. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, pandemiebedingte Einschränkungen, Krankheit mit Attest, politische Unruhen).
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10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, gültige Bestimmung ersetzt.
11. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


